Neuigkeiten und Informationen
Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2010 alle Hunde in Berlin einen implantierten Chip tragen müssen.
Dabei ist es unerheblich, ob der Hund neu angeschafft wird oder sich bereits seit längerem im Besitz befindet.
Nachlesen können Sie diese Bestimmung hier im "Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin" (Berliner Hundegesetz)
Abschnitt I, §1 Absatz 5 und Abschnitt IV, §14 Absatz 2.
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